Wer darf Lippen unterspritzen? Die Rechtslage in Deutschland
Volle Lippen gehören zu den meistgefragten ästhetischen Behandlungen. Entsprechend oft taucht die Frage auf, wer sie überhaupt durchführen darf. Die Antwort ist in Deutschland eindeutig und hat für Kosmetikerinnen unangenehme Konsequenzen.
Kurz gesagt: Das Unterspritzen der Lippen mit Hyaluronsäure ist Ausübung der Heilkunde. Erlaubt ist es nur Ärztinnen und Ärzten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Wer ohne diese Erlaubnis unterspritzt, riskiert ein Strafverfahren.

Warum eine Lippenunterspritzung Heilkunde ist
Bei der Behandlung wird mit einer Nadel oder Kanüle in die Lippe injiziert. Das ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, er kann Komplikationen auslösen und erfordert die Fähigkeit, diese zu erkennen und zu behandeln. Genau deshalb fällt er unter das Heilpraktikergesetz und ist damit Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.
Ein Kosmetikstudio darf also beraten, die Haut pflegen und Behandlungen anbieten, die nicht in den Körper eindringen. Sobald eine Nadel ins Spiel kommt, endet dieser Bereich.
Hyaluron und Botulinumtoxin sind rechtlich nicht dasselbe
Hyaluronsäure ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt. Deshalb dürfen auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker damit unterspritzen. Botulinumtoxin dagegen ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und bleibt Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Wer als Heilpraktikerin ästhetisch arbeiten möchte, kann also mit Hyaluron starten, muss für Botulinumtoxin aber an einen Arzt verweisen.
Was passiert, wenn jemand ohne Erlaubnis unterspritzt
Das ist kein theoretisches Risiko. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte eine Kosmetikerin zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, nachdem sie in einem Friseursalon eine Lippenunterspritzung vorgenommen hatte. Die Kundin erlitt in der Folge starke Schmerzen. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und eine fahrlässige Körperverletzung als gegeben an.
Dazu kommt die zivilrechtliche Seite: Eine Berufshaftpflicht für Kosmetik deckt eine Behandlung nicht ab, die gar nicht erlaubt war. Im Schadensfall haftet die behandelnde Person persönlich.
Was ein Kurs daran nicht ändert
Ein Zertifikat über eine Schulung ist ein Fortbildungsnachweis, keine behördliche Erlaubnis. Es spielt keine Rolle, wie ausführlich eine Schulung war: Ohne Heilerlaubnis oder Approbation darf niemand unterspritzen. Anbieter, die Kosmetikerinnen zu Filler-Kursen zulassen, lösen dieses Problem nicht, sie verschieben es nur auf die Teilnehmerin.
Deshalb setzen wir bei unserer Lippenunterspritzung Fortbildung in München den Nachweis der Heilerlaubnis oder der Approbation vor der Buchung voraus.
Der Weg für Kosmetikerinnen
Wer ohne medizinische Erlaubnis in der Beauty-Branche arbeitet, hat zwei Möglichkeiten. Entweder die Heilpraktikerprüfung ablegen, was Zeit und Vorbereitung kostet, aber alle ästhetischen Injektionen mit Hyaluron öffnet. Oder auf Techniken setzen, die ohne Heilerlaubnis erlaubt sind.
Dazu gehören zum Beispiel Microneedling, Gesichtsbehandlungen und Permanent Make-up. Beim Lip Blush im Rahmen einer PMU Schulung wird Pigment in die oberste Hautschicht eingebracht, es wird also nicht unterspritzt. Optisch volle Lippen lassen sich damit nicht erzeugen, eine betonte Kontur und mehr Farbe aber sehr wohl.
Häufige Fragen
Darf ich als Kosmetikerin mit einem Hyaluron Pen arbeiten?
Auch hier wird Material in die Haut eingebracht. Die Einordnung solcher Geräte ist umstritten und rechtlich riskant. Wer sicher gehen will, lässt die Finger davon und holt sich vorher juristischen Rat.
Reicht eine Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie?
Nein. Die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis deckt keine körperlichen Eingriffe ab. Für ästhetische Injektionen brauchst du die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis.
Was muss ich meinen Kundinnen vorher sagen?
Eine Aufklärung über Ablauf, Alternativen, Risiken und mögliche Komplikationen gehört dazu, schriftlich dokumentiert und unterschrieben. Das schützt beide Seiten.
Dieser Artikel gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Medizinrecht.
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